- Produktivgenossenschaft
- 1. Begriff: Jene Selbsthilfeeinrichtungen, deren Mitglieder keinen eigenständigen Geschäftsbetrieb unterhalten – im Gegensatz zur Produktionsgenossenschaft – jedoch am Kapital und der Leitung des genossenschaftlichen Geschäftsbetriebes beteiligt sind und im Sinn einer Arbeitssteuerung dispositive und ausführende Arbeiten verrichten, durch die sie die Basis für ihre wirtschaftliche Existenz (als Arbeitnehmer und Mitunternehmer) schaffen. Grundsätzlich ist eine Identität von Mitarbeitern und Mitunternehmern im gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb vorhanden.- 2. Arten: Es gibt industrielle, handwerkliche und landwirtschaftliche Produktivgenossenschaften (Agrargenossenschaften in den neuen Bundesländern, die jedoch nicht nur Genossenschaftsmitglieder, sondern auch nichtgenossenschaftliche Arbeitnehmer beschäftigen). Vollgenossenschaften (wie das israelische Kibbuz, in dem alle Lebensbereiche Arbeiten, Wohnen, schulische Betreuung der Kinder, Gemeinschaftseinrichtungen, zusammengefasst werden) kommen in Deutschland nicht vor. Produktivgenossenschaften können als Sonderformen des ⇡ Genossenschaftswesens eingestuft werden, bei der jedoch die wesentlichen Genossenschaftsmerkmale (Mitgliederförderung, wirtschaftsdemokratische Entscheidungsfindung, Freiwilligkeit der Mitgliedschaft u.a.) vorhanden sind.- 3. Bedeutung: Ihre volkswirtschaftliche Bedeutung ist in Deutschland relativ gering, hat jedoch durch die Wiedervereinigung deutlich an Bedeutung zugenommen.
Lexikon der Economics. 2013.